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Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?

Eine Spende fließt in voller Höhe und direkt in die Projekte einer Stiftung. Ihre Verwendung erfolgt punktuell und zeitnah.

Eine Zustiftung erhöht das Kapital und den Ertrag (z. B. Zinsen) einer Stiftung dauerhaft. Somit liegt ihr Sinn und Zweck in der langfristigen Finanzierung von Projekten.
Aufgrund niedriger Zinsen helfen Sie Faith in action derzeit besser mit einer Spende.
Hinweise zum deutschen Einkommenssteuergesetz
(Angaben sehr vereinfacht)

Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Die steuerliche Absetzbarkeit für Zustiftungen geht weit darüber hinaus. Eine Zustiftung muss im Verwendungszweck als solche benannt sein.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Partnerschaften

Diese Webseite bietet einen kurzen Überblick über Faith in action.
Weit darüber hinaus ist das Anliegen der Stiftung, eine persönliche Zusammenarbeit mit Gemeinden und Einzelpersonen zu entwickeln sowie Partnerschaften aufzubauen bzw. zu erhalten.
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